Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer Entbüro­kratisierungsinitiative überflüssige Verwaltungsvor­schriften abzubauen:

 

·         Verwaltungsvorschriften, die ab dem 1. Januar 2005 neu entwickelt werden, gelten nur für die Dauer von 5 Jahren.

·         Es werden Meldepflichten für Verwaltungsvorschrif­ten eingeführt. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, wird überprüft, ob die Verwaltungsvorschriften Bestand haben sollen. Die Prüfung erfolgt bedarfsorientiert und für jede Vorschrift einzeln. Bei positiver Fest­stellung des Bedarfs der Vorschrift, wird diese für weitere 5 Jahre befristet verlängert.

 

Begründung:

 

Verwaltungsvorschriften sollen das Verwaltungshandeln erleichtern, den Gleichstellungsgrundsatz berücksichtigen und Willkür und rechtsfehlerfreie Auslegungen ermög­lichen. Sie sind insoweit unentbehrlich für die praktische Arbeit der Verwaltungen.

 

In den letzten Jahrzehnten sind jedoch immer neue Vor­schriften entwickelt worden. Wurden die zugrundeliegen­den Normen modifiziert oder aufgehoben, blieben diese Vorschriften in der Regel bestehen. Mittlerweile gibt es mehrere tausend Vorschriften, über die selbst Verwal­tungsexperten kaum noch einen Überblick wahren kön­nen. Wie viele dieser Vorschriften überflüssig sind, weiß niemand. Aus diesem Grund hat es in anderen Bundes­ländern – wie z.B. dem Saarland – Initiativen zur Ent­bürokratisierung gegeben, bei denen unkonventionelle Wege beschritten wurden. Mit der Methode der Wegfalls­automatik bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast bei Verwaltungsvorschriften wurden die größten Erfolge erzielt. Berlin braucht das Rad nicht neu zu erfinden. Es kann von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen.

 

Die Befristung von neuen Vorschriften dient dazu, einen kontinuierlichen Prüfprozess aufzubauen, durch den sich die Verwaltung selbst kontrolliert und auf ein Minimum an Vorschriften reduziert. Der Aufbau eines Prüfver­fahrens und eines elektronischen Meldewesens bedingt zunächst einmal einen höheren Verwaltungsaufwand. Dieser dient wiederum dazu, den Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten. Betrachtet man die Erfahrun­gen anderer Bundesländer, so kann man aus einer groben Kosten/Nutzen-Relation nur entnehmen, dass sich dieser zusätzliche Aufwand auszahlt. Geschäftsprozessoptimie­rungen und –beschleunigungen sind neben einer besseren Übersicht die Folge.

 

Der Erlass von Verwaltungsvorschriften – und im Um­kehrschluss auch deren Aufhebung – liegt im Kernbereich der exekutiven Gewalt und obliegt damit nicht der Kom­petenz des Parlaments. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann jedoch den Senat auffordern, eine dringend erfor­derliche Entbürokratisierungsinitiative zu starten und konkrete Vorschläge für deren Ausgestaltung machen.

 

 

 

 

 

 

Berlin, 31. August 2004

 

 

 

 

 

 

 

Zimmer  Wegner

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq