Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer
Entbürokratisierungsinitiative überflüssige Verwaltungsvorschriften
abzubauen:
· Verwaltungsvorschriften, die ab dem 1. Januar 2005 neu entwickelt werden, gelten nur für die Dauer von 5 Jahren.
· Es werden Meldepflichten für Verwaltungsvorschriften eingeführt. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, wird überprüft, ob die Verwaltungsvorschriften Bestand haben sollen. Die Prüfung erfolgt bedarfsorientiert und für jede Vorschrift einzeln. Bei positiver Feststellung des Bedarfs der Vorschrift, wird diese für weitere 5 Jahre befristet verlängert.
Begründung:
Verwaltungsvorschriften sollen das Verwaltungshandeln erleichtern, den Gleichstellungsgrundsatz berücksichtigen und Willkür und rechtsfehlerfreie Auslegungen ermöglichen. Sie sind insoweit unentbehrlich für die praktische Arbeit der Verwaltungen.
In den letzten Jahrzehnten sind jedoch immer neue Vorschriften entwickelt worden. Wurden die zugrundeliegenden Normen modifiziert oder aufgehoben, blieben diese Vorschriften in der Regel bestehen. Mittlerweile gibt es mehrere tausend Vorschriften, über die selbst Verwaltungsexperten kaum noch einen Überblick wahren können. Wie viele dieser Vorschriften überflüssig sind, weiß niemand. Aus diesem Grund hat es in anderen Bundesländern – wie z.B. dem Saarland – Initiativen zur Entbürokratisierung gegeben, bei denen unkonventionelle Wege beschritten wurden. Mit der Methode der Wegfallsautomatik bei gleichzeitiger Umkehr der Beweislast bei Verwaltungsvorschriften wurden die größten Erfolge erzielt. Berlin braucht das Rad nicht neu zu erfinden. Es kann von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen.
Die Befristung von neuen Vorschriften dient dazu, einen kontinuierlichen Prüfprozess aufzubauen, durch den sich die Verwaltung selbst kontrolliert und auf ein Minimum an Vorschriften reduziert. Der Aufbau eines Prüfverfahrens und eines elektronischen Meldewesens bedingt zunächst einmal einen höheren Verwaltungsaufwand. Dieser dient wiederum dazu, den Bürokratieaufwand möglichst gering zu halten. Betrachtet man die Erfahrungen anderer Bundesländer, so kann man aus einer groben Kosten/Nutzen-Relation nur entnehmen, dass sich dieser zusätzliche Aufwand auszahlt. Geschäftsprozessoptimierungen und –beschleunigungen sind neben einer besseren Übersicht die Folge.
Der Erlass von Verwaltungsvorschriften – und im Umkehrschluss auch deren Aufhebung – liegt im Kernbereich der exekutiven Gewalt und obliegt damit nicht der Kompetenz des Parlaments. Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann jedoch den Senat auffordern, eine dringend erforderliche Entbürokratisierungsinitiative zu starten und konkrete Vorschläge für deren Ausgestaltung machen.
Berlin, 31. August 2004
Zimmer Wegner
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
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